Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der geltenden Datenschutzgrundverordnung personenbezogene Daten ab dem 1. Januar 2026 nur noch auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Personen veröffentlicht werden. Dies betrifft Altersjubiläen (75., 80., 85., 90., 95. und jeder Geburtstag ab dem 100.) und Ehejubiläen (ab Goldener Hochzeit).