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Presse Aktuell

Pressemitteilung 27/2020 | Aufruf: Gegenseitige Rücksichtnahme in den Weinbergen!

Aufruf: Gegenseitige Rücksichtnahme in den Weinbergen!
 
Geschwindigkeit anpassen, kein wildes Parken, Müll mitnehmen
 
Die Korber Weinberge mit ihrer herrlichen Landschaft und den einmaligen Ausblicken sind ein beliebtes Naherholungsziel für Ortsansässige und Ausflügler gleichermaßen. Gerade während der Coronakrise tummeln sich zahlreiche Spaziergänger und Radfahrer auf den Weinbergwegen.
 
Insbesondere Radfahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, setzen sich dabei einer unnötig hohen Gefahr aus: neben seiner Erholungsfunktion dient das Wegenetz vor allem der Bewirtschaftung der Weinberge – und hierfür kommt schweres Gerät zum Einsatz. Für eilige Radfahrer ist nicht immer ersichtlich, wenn sich ein Weinbergschlepper auf dem letzten Meter zwischen Abhang und Weinbergweg befindet. Ein Abbremsen oder Ausweichen ist dann nicht immer möglich oder führt auch ohne Begegnung mit dem Fahrzeug zu schweren Unfällen. Die Gefährdungssituation hat sich in den vergangenen Jahren weiter verschärft, da durch E-Bikes und Pedelecs immer mehr Menschen in dem topografisch schwierigen Gelände unterwegs sind, die dort sonst nicht fahren würden.
 
Auch in den Weinbergen gilt die Straßenverkehrsordnung – sie verlangt eine den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Fahrweise und Geschwindigkeit. Auf den kurvenreichen Strecken, wo jederzeit damit gerechnet werden muss, dass unvermittelt ein Schlepper aus dem Weinberg hervortritt, gilt dies umso mehr. Die Gemeindeverwaltung appelliert an alle Radfahrer und Weingärtner, gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
 
Parken in den Weinbergwegen verboten – Bewirtschaftung oftmals behindert
 
Insbesondere an Wochentagen sind in den vom Hanweiler Sattel abgehenden Weinbergwegen parkende Fahrzeuge ein Problem für die Weingärtner: die Größe der Weinbergschlepper erschwert ein Vorbeifahren enorm oder verhindert es gar ganz. Das Parken auf diesen Wirtschaftswegen ist grundsätzlich untersagt – hierfür ist der Wanderparkplatz zu nutzen. Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass auch am Hanweiler Sattel und auf den Weinbergwegen jederzeit mit Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst und die Polizei zu rechnen ist.
 
Wer Müll verursacht, nimmt ihn wieder mit nach Hause
 
Eine weitere Unsitte greift immer mehr um sich: die Verschandelung der malerischen Köpfe-Landschaft durch Müll aller Art. Achtlos weggeworfene Taschentücher, Hundekotbeutel, Flaschen, Verpackungen und vieles mehr lassen berechtigte Zweifel am Gemeinsinn so mancher Zeitgenossen zu. Die Entsorgung von Müll außerhalb dafür vorgesehener Behältnisse ist zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Kleinstabfallmengen, die während eines normalen Ausflugs in die Weinberge anfallen, können problemlos in einem der zahlreich aufgestellten Abfalleimer geworfen werden. Dazu gehören auch die von der Gemeinde bereitgestellten Hundekotbeutel, wenn sie gefüllt sind. Größere Müllmengen sind wieder mit nach Hause zu nehmen und im eigenen Abfallbehältnis zu entsorgen. Für jede Entsorgung von Müll in der Landschaft oder großer Mengen in öffentlichen Abfalleimer kommt die Allgemeinheit auf und damit jede/r Steuerzahlende. Die Gemeindeverwaltung prüft ständig, wo weitere Abfalleimer aufgestellt werden können. Vorschläge können gerne an gemeinde@korb.de gerichtet werden.

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