Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl und die Bürgermeisterwahl statt.
Durch die Zusammenlegung der beiden Wahltermine werden die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl und die Bürgermeisterwahl gemeinsam verschickt. Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins durch den Bund können die üblichen Zeiten der zur Verfügungstellung von Briefwahlunterlagen an die Wähler nicht eingehalten werden, da die Stimmzettel für die Bundestagswahl erst nach der Zulassung der Kreiswahlvorschläge gedruckt und ausgeliefert werden können. Aktuell ist davon auszugehen, dass ein Versand der Briefwahlunterlagenerst am Montag, 11. Februar 2025 erfolgen kann. Aus diesem Grund wird das Bürgerbüro am Montag, 11. Februar geschlossen bleiben, um alle bis dahin eingegangenen Briefwahlanträge bearbeiten und versenden zu können.
Wie wird Briefwahl beantragt?
Sofern Sie Briefwahl beantragen wollen, fordern Sie die Unterlagen bitte nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung zeitnah an. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Mitte Januar an die Wahlberechtigten zugestellt. Sobald die Stimmzettel dem Wahlamt vorliegen, werden die Briefwahlunterlagen umgehend an Sie versandt.
Die Briefwahlunterlagen können ganz einfach online oder postalisch beim Bürgerbüro angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann zugestellt. Die Stimmzettel können zuhause ausgefüllt werden und nach Stimmabgabe portofrei an das Rathaus der Gemeinde Korb zurückgesendet bzw. im Briefkasten eingeworfen werden.
Die Briefwahlunterlagen können ab dem 12. Februar auch persönlich im Wahlbüro beantragt werden. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, direkt im Bürgerbüro in der Wahlkabine zu wählen und Ihre Stimmabgabe in die Wahlurne einzuwerfen.
Bitte beachten Sie, dass ein Versand von Briefwahlunterlagen ins Ausland und ein Rückversand nach Deutschland aufgrund der Postlaufzeiten ggfs. nicht rechtzeitig vor der Wahl möglich ist. Sollten Sie eine Reise über den Wahltag planen, wird auf die Möglichkeit der Ausübung der Briefwahl vor Ort im Bürgerbüro während der regulären Öffnungszeiten verwiesen. Diese sind: Montag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag 7.30 bis 12 Uhr und Donnerstag 16.30 bis 18.30 Uhr. Die Briefwahl vor Ort wird nur zwischen dem 12. und 21. Februar möglich sein. Es ist keine Terminvereinbarung notwendig, allerdings muss ggfs. mit Wartezeiten gerechnet werden.
Aufgrund der genannten Faktoren wird die Bevölkerung dringend gebeten, am 23. Februar 2025 möglichst von der Urnenwahl Gebrauch zu machen und am Wahltag ihr jeweiliges Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt ist, aufzusuchen. Für eine etwaige Stichwahl der Bürgermeisterwahl am 16. März 2025 können die Briefwahlunterlagen nach dem ersten Wahltag ganz regulär beantragt werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Hier geht’s zum Briefwahlantrag