Neue Grundsteuer ab 2025
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Dabei unterscheidet man zwischen Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Grundsteuer B für Wohn- und betriebliche Grundstücke.
Warum gibt es eine Reform?
Mit dem Urteil vom 10.04.2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der Einheitswerte von 1964 als Basis für die Grundsteuer als verfassungswidrig und der Bundesgesetzgeber war aufgefordert, die Berechnung neu zu regeln. Für das Grundvermögen (Grundsteuer B) hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg mit dem modifizierten Bodenwertmodell einen eigenen Weg gewählt. Bei diesem Modell wird die Grundstücksfläche mit dem vom örtlichen Gutachterausschuss auf den 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwert multipliziert. Die Gebäudewerte auf den entsprechenden Grundstücken sind
dagegen nicht relevant. In Baden-Württemberg bleibt die Bebauung eines Grundstücks und damit
ein etwaiger Gebäudewert auf der Ebene der Bewertung damit unberücksichtigt.
Für was ist das Finanzamt zuständig?
Das Finanzamt stellt im ersten Schritt im Bewertungsverfahren den Grundsteuerwert fest. Das Verfahren endet mit dem Erlass des Grundsteuerwertbescheids. Im zweiten Schritt wird vom Finanzamt auf der Grundlage des Grundsteuerwerts der Messbetrag berechnet. Das Verfahren endet mit dem Erlass eines Grundsteuermessbescheids.
Wie hoch sind die neuen Hebesätze in der Gemeinde Korb?
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.11.2024 zum 01.01.2025 neue aufkommensneutrale Hebesätze beschlossen.
Der Hebesatz für die Grundsteuer A erhöht sich von derzeit 335 v.H. auf 700 v.H.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B sinkt von derzeit 395 v.H. auf 180 v.H.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus folgender Formel:
Steuermessbetrag (Finanzamt) x Hebesatz (Gemeinde) : 100 v.H. = Grundsteuerjahresbetrag
Beispiel: 457,18 EUR x 180 v.H. : 100 v.H. = 822,93 EUR
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