Bekanntmachung zur wahlstatistischen Auszählung in Kleinheppach
Im Wahllokal 002-06 Mehrzweckhalle Kleinheppach werden für die wahlstatistische Auszählungen
ausschließlich und verpflichtend Stimmzettel verwendet werden, auf denen Geschlecht und
Geburtsjahr (in 6 Gruppen) vermerkt sind. Das Verfahren ist in dem Gesetz über die allgemeine
und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl
der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz
– WStatG) vom 21. Mai 1999 (BGBI. I S. 1023), das zuletzt durch Artikel 1a des
Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBI. I S. 962) geändert worden ist, geregelt und zugelassen.
Beim Verwenden dieser Stimmzettel bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.